Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

ARTIKEL 1.

Akontozahlung, Arbeitsbeginn

Nach Legung des Anbots und Auftragserteilung wird die Akontozahlung fällig. Diese beträgt – außer bei anderer Vereinbarung – 50 % der im Anbot verzeichneten Kosten.

Der Arbeitsbeginn findet erst mit Erlag des vereinbarten Akontobetrages statt.

  1. Schritt: Anbotslegung.
  2. Schritt: Auftragserteilung und Erlag der Akontozahlung.
  3. Schritt: Erstentwurf einer richtungsweisenden Konzeption.
  4. Schritt: Präsentation des Erstentwurfs und Besprechung weiterer Vorgehensweise.
  5. Schritt: Bestätigung der Gesamtauftragserteilung, Einarbeitung etwaiger Auftraggeber(änderungs)wünsche. (Artikel 2.)
  6. Schritt: Fertigstellung des angebotenen Gesamtauftrages.
  7. Schritt: Schlusspräsentation
  8. Schritt: Freigabe durch den Auftraggeber und Bezahlung des Restbetrages in Höhe der ausstehenden 50 %.
 

Ich behalte mir vor, bei nicht Bezahlung der jeweiligen Akonto- bzw. Teilrechnung meine Tätigkeiten einzustellen und nach der Setzung einer Nachfrist für die Bezahlung, von der weiteren Erfüllung des Vertrages zurückzutreten. In diesem Fall wird die Bezahlung aller bereits erbrachten Leistungen bzw. der in Bestellung befindlichen Mehrleistungen eingefordert.

Die Bedingungen laut Artikel 3 im Hinblick auf die Weiterverwendung bleiben dabei unberührt.

ARTIKEL 2.

Inhalte, Korrekturen und Nebenkosten

Die benötigten Text- und Bilddaten werden vom Auftraggeber rechtzeitig geliefert, es sei denn, dies wird ausdrücklich anders vereinbart.

Sollte der Auftraggeber die benötigten Text- und Bilddaten nicht rechtzeitig in der entsprechenden Qualität, wie von uns angegeben und gefordert, liefern und hat dies negative Konsequenzen zur Folge, hat der Auftraggeber diese selbst zu tragen.

Alle Änderungswünsche sind konkret und schriftlich mitzuteilen. Korrekturen werden durchgeführt im Ausmaß von 10 % der Stunden, des gesamten, vereinbarten Arbeitsauftrages. 10 % bedeutet 3 Grobkorrekturen. Sollten mehr als 3 Grobkorrekturen notwendig sein, werden – nach vorheriger Absprache – anfallenden Kosten berechnet.

Darüber hinaus sind zusätzliche Auftraggeberkorrekturen, Änderungswünsche, jeglicher Arbeitsaufwand sowie unerwartete Nebenkosten in den jeweiligen Anboten bzw. Rechnungen nicht enthalten und werden je nach Aufwand – nach vorheriger Absprache über die anfallenden Kosten – berechnet.

Kosten für Fahrten, Reisen, Spesen, Fotografie, Illustrationen, Lithografie, Druck, Post und Botendienste, werden, wenn nicht im Detail angeboten, und sollte der Auftraggeber dies beanspruchen bzw. beauftragen, nach Freigabe der Fremdleistungsangebote an den Auftraggeber weiterverrechnet. Bei vom Auftraggeber in Auftrag gegeben Fremdleistungen (zB Druck, etc) geschieht dies im Namen des Auftraggebers und wird auch die Rechnung auf diesen lautend ausgestellt und an diesen zur direkten Bezahlung weitergeleitet. Derartige Rechnungen sind auf eigene Gefahr des Auftraggebers rechtzeitig und vollständig zu bezahlen.

ARTIKEL 3.

Nutzungsrechte

Alle Urheber- sowie Nutzungsrechte eines Projektes bleiben bis zum endgültigen Abschluss dieses Projektes ausschließlich bei den Urhebern, bei Martin Widmann und Noel Salis, es sei denn es wird vertraglich eine anderweitige Nutzungsberechtigung oder deren Abtretung vereinbart.

Sollten Daten vor Projektende – in welchem Stadium auch immer – anderweitig, durch Andere als durch die Auftragnehmer, weiter verwendet und verarbeitet werden, so ist dies nur nach schriftlicher Freigabe durch die Urheber gestattet und muss mit einer Lizenzerwerbszahlung – diese beträgt mindestens 50 % des Gesamtauftragsvolumens – gesondert vereinbart werden.

Bis zur vollständigen Bezahlung eines Auftrages dürfen die den Auftraggebern von den Auftragnehmern – aus welchem Grund auch immer – zur Verfügung gestellten Resultate, Entwürfe, Daten, etc., nicht, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftragnehmer, verwendet werden.

ARTIKEL 4.

Vorzeitige Beendigung, Entschädigungsaufwand

Bei Beendigung der Zusammenarbeit seitens des Auftraggebers nach der Erstpräsentation des jeweiligen Angebotes wird ein Entschädigungsaufwand, in der Höhe von 50 % (je nach Geschmack) des bisherigen Aufwandes verrechnet.

Bei Beendigung vor der Erstpräsentation des jeweiligen Angebots, seitens des Auftraggebers, wird eine Entschädigung in Höhe des tatsächlich bereits geleisteten Arbeitsaufwandes berechnet und die laufende Phase nach bereits geleistetem Stundenaufwand abgerechnet. In diesem Fall wird die bis dahin geleistete Akontozahlung des Auftraggebers mit dem Entschädigungsaufwand gegengerechnet. Bezüglich der Nutzungsrechte siehe Artikel 3.

ARTIKEL 5.

Freigabe

Die Freigabe ist schriftlich vom Auftraggeber zu erteilen. Nach Freigabe des Auftraggebers wird von den Auftragnehmern nichts mehr – außer auf Wunsch – verändert und übernimmt der Auftraggeber jegliche Verantwortung und trägt alle weiteren Kosten, falls solche entstehen selbst. Für den gesamten, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und verarbeiteten Inhalt, ist – insbesondere auch nach der Veröffentlichung – ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

Sollte dem zuwider gehandelt werden, verpflichten sich der Auftraggeber Lizenzgebühren in Höhe des vollen Auftragsvolumens einmalig, mit Ende der Zusammenarbeit, danach Lizenzgebühren in Höhe des halben Auftragsvolumens jährlich, jeweils am 01.01. eines jeden darauffolgenden Jahres an die Urheber zu bezahlen, dies binnen 14 Tagen und Verzugszinsen im Sinne des Artikel 8.

Bei durch Zahlungsverzug notwendig gewordene Zahlungsaufforderungsschreiben kann der Auftragnehmer einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 40,00 verlangen.

In eventu werden bei Missachtung Unterlassungs- und Ersatzansprüche geltend gemacht.

ARTIKEL 6.

Schweigepflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

ARTIKEL 7.

Irrtum, Gewährleistung

Gewährleistung – insbesondere die sekundären Gewährleistungsbehelfe – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, in Bezug auf Angebot, Auftrag, Umfang des Projektes sowie den vereinbarten Kosten keinem Irrtum zu unterliegen und wird Anfechtung wegen Irrtum ausgeschlossen.

ARTIKEL 8.

Zahlungsziele

Nach Abschluss und Freigabe, beträgt die Zahlungsfrist für alle noch offenen Rechnungsbeträge 2 Wochen ab Rechnungseingang. Alle Preise verstehen sich in EURO und – sollten keine USt-Ausweisung erfolgt sein – exklusive 20 % USt.

Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz ab dem ersten Tag des Zahlungsverzuges als gültig vereinbart. Bei durch Zahlungsverzug notwendig gewordene Zahlungsaufforderungsschreiben kann der Auftragnehmer einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 40,00 verlangen.

ARTIKEL 9.

Rückerstattungsklage

Der Kunde ist selbst für die Prüfung der Rechtsmäßigkeit der vorgeschlagenen Werbemaßnahme verantwortlich und darf insbesondere ein von Martin Widmann und Noel Salis vorgeschlagenes Kennzeichen vom Kunden erst dann freigegeben werden, wenn er sich von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit überzeugt hat. Jedwede Schadenersatz- oder Rückerstattungsklage ist somit einvernehmlich ausgeschlossen.

ARTIKEL 10.

Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Digitales Handwerk OG, Martin Widmann und Noel Salis Leitgebgasse 13 in 1050 Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der 1. Wiener Gemeindebezirk. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird explizit ausgeschlossen. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile entbindet die Vertragspartner nicht vom Vertrag, sondern sind die unwirksamen Bestimmungen sinngemäß zu ersetzen.

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